Förderungsprogramm 2012
Die TIGAS und das Land Tirol gewähren attraktive Förderungen bei einer Verwendung von Erdgas sowohl im Neubau als auch bei einer Modernisierung.
Die TIGAS erhöht aus dem Anlass "25 Jahre Erdgas in Tirol" den Energiesparbonus, die Umweltprämie und die Umstellprämie im Jubiläumsjahr 2012 um jeweils 25 Prozent (Jubiläumsbonus "25plus").
| Förderungen |
Neubau |
Modernisierung |
| Energiesparbonus 25plus |
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| Umweltprämie 25plus |
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| Umstellprämie 25plus |
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| Erdgaswärmepumpenförderung |
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| Landeswohnbauförderung |
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| Landesförderung - Wohnhaussanierung |
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Energiesparbonus 25plus
Die TIGAS gewährt bei Verwendung der Erdgas-Brennwerttechnik und einer erstmaligen Aufnahme des Erdgasbezuges im Jahr 2012 in einem Neubau oder im Rahmen einer Heizungsmodernisierung einen "Energiesparbonus 25plus" von € 750,– (inkl. USt). Bei zentral beheizten Mehrfamilienhäusern wird ein "Energiesparbonus 25plus" von € 375,– (inkl. USt) je angeschlossene Wohn- oder Geschäftseinheit (Nutzfläche mindestens 30 m2 und separater Eingang) für bis zu 20 Wohn- oder Geschäftseinheiten gewährt. Der Förderungswerber verpflichtet sich, bis 31.12.2015 Erdgas zu beziehen. Anderenfalls ist die Förderung zurückzuzahlen.
Umstellprämie 25plus
Die TIGAS gewährt bei der Umstellung einer bestehenden Heizungsanlage auf Erdgas und einer erstmaligen Aufnahme des Erdgasbezuges im Jahr 2012 eine "Umstellprämie 25plus" von € 500,– (inkl. USt). Bei zentral beheizten Mehrfamilienhäusern wird eine "Umstellprämie 25plus" von € 250,– (inkl. USt) je angeschlossene Wohn- oder Geschäftseinheit (Nutzfläche mindestens 30 m2 und separater Eingang) für bis zu 20 Wohn- oder Geschäftseinheiten gewährt. Der Förderungswerber verpflichtet sich, bis zum 31.12.2015 Erdgas zu beziehen. Anderenfalls ist die Förderung zurückzuzahlen.
Umweltprämie 25plus
Die TIGAS gewährt im Jahr 2012 zudem eine "Umweltprämie 25plus" in Höhe von € 250,-- (inkl. USt) je Zählpunkt für den Einsatz der Erdgas-Brennwerttechnik - sowohl bei einer erstmaligen Aufnahme des Erdgasbezuges als auch beim Austausch von Erdgasgeräten ohne Brennwertnutzung.
Förderung für Erdgas-Wärmepumpen
Die TIGAS gewährt bei der Aufnahme des Erdgasbezuges für Erdgas-Wärmepumpen im Jahr 2012 einen Investitionszuschuss, dessen Höhe von der Anschlussleistung der Erdgas-Wärmepumpe(n) abhängt. Bis zu einer Anschlussleistung von 15 kW beträgt der Investitionszuschuss pauschal € 600,– (inkl. USt), für höhere Anschlussleistungen € 40,– je kW (inkl. USt). Der Investitionszuschuss ist mit einem Betrag von € 6.000,– (inkl. USt) je Zählpunkt begrenzt.
Das Land Tirol fördert Erdgas-Absorptionswärmepumpen unter dem Titel "innovative klimarelevante Systeme” im Rahmen der Wohnbauförderung bzw. Landesförderung Wohnhaussanierung.
Förderungsvoraussetzungen
Die TIGAS erhöht aus dem Anlass "25 Jahre Erdgas in Tirol" den Energiesparbonus, die Umweltprämie und die Umstellprämie im Jubiläumsjahr 2012 um jeweils 25 Prozent (Jubiläumsbonus "25plus"). Der Einbau der Erdgasverbrauchseinrichtung(en) sowie die Aufnahme des Erdgasbezuges müssen – ausgenommen bei der Umweltprämie 25plus – erstmalig im Jahr 2012 erfolgen. Der Heizenergiebedarf muss zum überwiegenden Teil mit Erdgas gedeckt werden. Die Förderungen werden nur für Anlagen im Netz der TIGAS gewährt. Als Tag des Einbaues bzw. der Inbetriebnahme gilt das im "Messgeräteprotokoll" angeführte Einbaudatum des Erdgaszählers. Die Auszahlung der Förderungen erfolgt je Zählpunkt im Anschluss an die Aufnahme des Erdgasbezuges nach Vorliegen des vollständig ausgefüllten und rechtsgültig unterzeichneten Formblattes sowie nach der vollständigen Bezahlung eines allfälligen Netzzutrittsentgeltes (Anschlusskosten) an den Investor (Träger der Investitionskosten der Heizungsanlage). Der Förderungswerber verpflichtet sich, bis 31.12.2015 Erdgas zu beziehen. Anderenfalls sind die Förderungen zurückzuzahlen.
Antragstellung:
Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung des Formblattes "Förderungsansuchen 2012" der TIGAS. Das Formblatt wird im Regelfall bei der Montage und Inbetriebnahme der Messeinrichtung (Erdgaszähler) ausgefüllt, vom Kunden rechtsgültig unterfertigt und bei der TIGAS eingereicht. Das Formblatt kann telefonisch unter 0800 / 828 829 angefordert werden. Es steht auch im Internet auf unserer Homepage www.tigas.at unter der Rubrik "Angebote und Preise" unter dem Link "Downloads" zur Verfügung. Teile des Ansuchens sind das bei jeder Erdgasbezugsaufnahme obligate "Technische Datenblatt", das "Messgeräteprotokoll" über die erstmalige Inbetriebnahme der Erdgasverbrauchseinrichtung(en) sowie der Netzzugangsvertrag und der Liefervertrag. Die TIGAS ist berechtigt, die Angaben im "Formblatt", im "Technischen Datenblatt" und im "Messgeräteprotokoll" durch ihre Mitarbeiter beim Antragsteller zu überprüfen.
Landesförderung Wohnhaussanierung
Im Rahmen der Landesförderung Wohnhaussanierung wird unter bestimmten Voraussetzungen der Einbau von Erdgasheizungen (nur Brennwertgeräte) in Objekte, die älter als 10 Jahre sind, mit einem 25%igen Einmalzuschuss oder bei Darlehensfinanzierung mit einem 35%igen Annuitätenzuschuss gefördert.*)
Landeswohnbauförderung
Im Rahmen der Landeswohnbauförderung wird unter bestimmten Voraussetzungen der Einbau von Erdgasheizungen in Neubauten gefördert, wenn ein Erdgas-Brennwertgerät eingebaut wird.*)
Zusatzförderung der Stadt Innsbruck – Förderaktion "Umwelt plus Sonne”
Der Umstieg von festen Brennstoffen auf eine Erdgas-Brennwertheizung wird mit einem Einmalzuschuss von derzeit 10 % gefördert.*)
Weitere Informationen über Förderungen erhalten Sie bei der TIGAS unter der Kundenserviceline 0800 / 828 829, beim Amt der Tiroler Landesregierung unter der Telefonnummer 0512 / 508 - 2732 und im Internet unter www.tirol.gv.at/themen/bauen-und-wohnen/wohnbaufoerderung sowie beim Stadtmagistrat Innsbruck unter der Telefonnummer 0512 / 53 60 Durchwahl 2182 bis 2188.
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