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Förderungsprogramm 2010

Die TIGAS und das Land Tirol gewähren attraktive Förderungen bei einer Verwendung von Erdgas sowohl im Neubau als auch bei einer Modernisierung.

Förderungen Neubau Modernisierung
Energiesparbonus    
Umweltprämie 2010    
Umstellprämie    
Erdgaswärmepumpenförderung    
Landeswohnbauförderung    
Landesförderung - Wohnhaussanierung    


Energiesparbonus

Die TIGAS-Erdgas Tirol GmbH (TIGAS) fördert die Verwendung der Erdgas-Brennwerttechnik mit dem Ziel, den Energieverbrauch und damit die Energiekosten für Erdgaskunden zu senken, die Umwelt zu entlasten und die Kundenzufriedenheit weiter zu erhöhen.

Die Förderung erfolgt durch die Gewährung eines "Energiesparbonus" in Höhe von € 600,-- (inkl. USt) beim Einsatz der Erdgas-Brennwerttechnik im Neubau oder bei der Modernisierung bei einer erstmaligen Aufnahme des Erdgasbezuges im Jahr 2010. Bei zentral beheizten Mehrfamilienhäusern wird ein "Energiesparbonus" von € 300,-- (inkl. USt) je angeschlossene Wohn- oder Geschäftseinheit mit einem separaten Eingang und einer Nutzfläche von mindestens 30 m² für bis zu 20 Wohn- oder Geschäftseinheiten gewährt.

Umweltprämie 2010

Die TIGAS gewährt zudem im Rahmen des "Umweltjahres 2010" eine "Umweltprämie 2010" in Höhe von € 200,-- (inkl. USt) je Zählpunkt für den Einsatz der Erdgas-Brennwerttechnik – sowohl bei einer erstmaligen Aufnahme des Erdgasbezuges als auch beim Austausch von Erdgasgeräten ohne Brennwertnutzung.

Umstellprämie

Die TIGAS gewährt Kunden, die im Jahr 2010 ihre bestehende Heizungsanlage auf Erdgas umstellen und erstmalig den Erdgasbezug aufnehmen, eine "Umstellprämie" von € 400,-- (inkl. USt). Bei zentral beheizten Mehrfamilienhäusern wird eine "Umstellprämie" von € 200,-- (inkl. USt) je angeschlossene Wohn- oder Geschäftseinheit mit einem separaten Eingang und einer Nutzfläche von mindestens 30 m² für bis zu 20 Wohn- oder Geschäftseinheiten gewährt.

Erdgaswärmepumpenförderung

Die TIGAS gewährt bei der Aufnahme des Erdgasbezuges für Erdgaswärmepumpen im Jahr 2010 einen Investitionszuschuss, dessen Höhe von der Anschlussleistung der Erdgaswärmepumpe(n) abhängt. Bis zu einer Anschlussleistung von 15 kW beträgt der Investitionszuschuss pauschal € 600,-- (inkl. USt), für höhere Anschlussleistungen € 40,-- je kW (inkl. USt). Der Investitionszuschuss ist mit einem Betrag von € 6.000,-- (inkl. USt) je Zählpunkt begrenzt.

Förderungsvoraussetzungen

Der Einbau der Erdgasverbrauchseinrichtung(en) sowie die Aufnahme des Erdgasbezuges müssen – ausgenommen bei der Umweltprämie 2010 – erstmalig im Jahr 2010 erfolgen. Der Heizenergiebedarf muss zum überwiegenden Teil mit Erdgas gedeckt werden. Die Förderungen werden nur für Anlagen im Versorgungsgebiet der TIGAS gewährt. Als Tag des Einbaues bzw. der Inbetriebnahme gilt das im "Messgeräteprotokoll" angeführte Einbaudatum des Erdgaszählers. Die Auszahlung der Förderungen erfolgt je Zählpunkt im Anschluss an die Aufnahme des Erdgasbezuges nach Vorliegen des vollständig ausgefüllten und rechtsgültig unterzeichneten Formblattes an den Investor (Träger der Investitionskosten der Heizungsanlage). Der Förderungswerber verpflichtet sich, bis 31.12.2013 Erdgas zu beziehen. Anderenfalls sind die Förderungen zurückzuzahlen.

Antragstellung:

Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung des Formblattes "Förderungsansuchen 2010" der TIGAS. Das Formblatt wird im Regelfall bei der Montage und Inbetriebnahme der Messeinrichtung (Erdgaszähler) ausgefüllt, vom Kunden rechtsgültig unterfertigt und bei der TIGAS eingereicht. Das Formblatt kann telefonisch unter 0800 / 828 829 angefordert werden. Es steht auch im Internet auf unserer Homepage www.tigas.at unter der Rubrik "Angebote und Preise" unter dem Link "Förderungen" zur Verfügung. Teile des Ansuchens sind das bei jeder Erdgasbezugsaufnahme obligate "Technische Datenblatt", das "Messgeräteprotokoll" über die erstmalige Inbetriebnahme der Erdgasverbrauchseinrichtung(en) sowie der Netzzugangsvertrag und der Liefervertrag. Die TIGAS ist berechtigt, die Angaben im "Formblatt", im "Technischen Datenblatt" und im "Messgeräteprotokoll" durch ihre Mitarbeiter beim Antragsteller zu überprüfen.

Landeswohnbauförderung:

Wohnbauförderung (im Neubau) wird beim Einbau von Erdgas-Brennwertgeräten in Kombination mit Solaranlagen gewährt, außer es besteht die Möglichkeit eines Anschlusses an ein Fernwärmenetz. Erdgas-Absorptionswärmepumpen werden uneingeschränkt gefördert (hier ist keine Solaranlage vorgeschrieben).

Landesförderung - Wohnhaussanierung:

In Luftsanierungsgebieten ohne Möglichkeit zum Anschluss an ein Fernwärmenetz wird der Einbau von Erdgasbrennwertgeräten in Kombination mit einer Solaranlage gefördert. Bei Mehrfamilienhäusern ohne zentrale Warmwasserbereitung ist keine Solaranlage erforderlich. Die Höhe der Förderung beträgt 25% (Einmalzuschuss) bzw. 35% (Annuitätenzuschuss) der förderbaren Kosten.

Der Einsatz von Erdgas-Absorptionswärmepumpen wird uneingeschränkt in ganz Tirol gefördert.

Die Einkommensbeschränkungen für die Gewährung der Landesförderung Wohnhaussanierung sind bis 31.03.2011 außer Kraft gesetzt.

Bitte beachten Sie die Förderrichtlinien des Landes Tirol!
Weitere Informationen zur Landeswohnbauförderung finden Sie im Webangebot des Landes Tirol (neuer Link: http://www.tirol.gv.at/themen/bauen-und-wohnen/wohnbaufoerderung/).

Förderung "Umwelt + Sonne" der Stadt Innsbruck:

Die Stadt Innsbruck fördert zusätzlich zu den Förderungen des Landes Tirol den Umstieg von Festbrennstoffheizungen auf Erdgasbrennwertheizungen entsprechend den Richtlinien der Landesförderung Wohnhaussanierung und allenfalls den vorgeschriebenen Einbau einer Solaranlage bei zentraler Warmwasserbereitung mit einem Einmalzuschuss in Höhe von 50% des Einmalzuschusses des Landes Tirol. In Mehrfamilienhäusern mit dezentraler Warmwasserbereitung ist der Einbau einer Solaranlage nicht Förderungsvoraussetzung.

Bitte beachten Sie die Förderrichtlinien der Stadt Innsbruck! Sie stehen im Internet unter www.innsbruck.at/umweltsonne zur Verfügung.


 

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