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Preisinformation 2012

Erdgaspreise der TIGAS:

Der Erdgasgesamtpreis setzt sich aus dem von der E-Control festgelegten Netznutzungsentgelt gemäß dem "Preisblatt für die Nutzung des Verteilernetzes der TIGAS-Erdgas Tirol GmbH" und dem Lieferentgelt gemäß dem "Preisblatt für die Lieferung von Erdgas der TIGAS-Erdgas Tirol GmbH", in der jeweils gültigen Fassung, zusammen.

A. Systemnutzungsentgelt und Netzdienstleistungen
(Auszug aus dem Preisblatt für die Nutzung des Verteilernetzes
der TIGAS-Erdgas Tirol GmbH, gültig ab 1. Jänner 2012)

Die TIGAS-Erdgas Tirol GmbH (TIGAS) stellt dem Kunden ihr Verteilernetz nach Maßgabe der "Allgemeinen Verteilernetzbedingungen der TIGAS-Erdgas Tirol GmbH" (ANB) in der jeweils gültigen Fassung zur Verfügung. Ist die TIGAS zugleich Erdgaslieferant, so gilt das "Preisblatt für die Lieferung von Erdgas der TIGAS-Erdgas Tirol GmbH" in der jeweils gültigen Fassung.

1. Netznutzungsentgelt
Das Netznutzungsentgelt ist in der "Gas-Systemnutzungstarife-Verordnung 2008-Novelle 2012, GSNT-VO 2008-Novelle 2012, kundgemacht am 22.12.2011 zu BGBI. II Nr. 441/2011" festgesetzt. Im Folgenden ist das Netznutzungsentgelt auszugsweise für den Netzbereich Tirol für Entnehmer aus der Netzebene 3 (bis 6 bar) dargestellt.
Das Entgelt für die gelieferte Energie ist im Netznutzungsentgelt nicht enthalten.


Jahresmengen-
zone
 
Arbeitspreis
Pauschale pro Monat
Leistungspreis / Jahr
 
Zone
ohne USt.
inkl.
Staffel
ohne USt.
inkl.
ohne USt.
inkl.
 
 
 
20% USt.
 
 
20% USt.
 
20% USt.
in kWh/Jahr
 
Cent/kWh
Cent/kWh
 
Cent
Cent
Cent/kWh/h
Cent/kWh
bis 400.000bzw. ohne LM
 
 
 
 
 
 
 
 
0 bis 15.000
1 u. 2
1,9430
2,33160
1 u. 2
242
290,4
-
-
15.001 bis 80.000
3 u. 4
1,7270
2,07240
3 u. 4
242
290,4
-
-
80.001 bis 1.107.000
5,6 u. 7
1,6165
1,93980
5,6 u. 7
242
290,4
-
-
über 400.000 bzw. mit LM
 
 
 
 
 
 
 
 
0 bis 5.000.000
A
1,2751
1,53012
A
-
-
433
519,6
5.000.001 bis 10.000.000
B
1,0622
1,27464
B
-
-
433
519,6
10.000.001 bis 100.000.000
C
0,8500
1,02000
C
-
-
433
519,6
über 100.000.000
D
0,6907
0,82884
D
-
-
433
519,6
Der jeweilige Preis gilt für den innerhalb der betreffenden Jahresmengenzone liegenden Teil des Jahresverbrauches.
LM .......... Leistungsmessung

Bei leistungsgemessenen Anlagen (über 400.000 kWh/a) gelangt anstelle der Pauschale der Leistungspreis zur Verrechnung. Die Detailbestimmungen der Verrechnung des Leistungspreises ergeben sich aus § 5 der "Gas-Systemnutzungstarife-Verordnung" in der jeweils gültigen Fasssung.

Wenn der Zählerstand zum Zeitpunkt einer Änderung des Netznutzungsentgeltes nicht bekannt ist, so erfolgt die Verbrauchsabgrenzung gemäß der "Gas-Systemnutzungstarife-Verordung (GSNT-VO)" anhand der standisierten Lastprofile.
Weicht die tatsächliche Abrechnungsperiode von einem Zeitraum von 365 bzw. 366 Tagen ab, so werden die zu durchlaufenden Tarifzonen spezifisch auf die entsprechende Abrechnungsperiode anhand des standartisierten Lastprofils aliquotiert.
Eine Darstellung der Methodik der vorerwähnten rechnerischen Verbrauchsabgrenzung und der Zonenaliquotierung anhand der standartisierten Lastprofile finden Sie hier.


Darlegung der Berechnungsmethodik zur Zonenaliquotierung und Verbrauchsabgrenzung (217KB) 


2. Entgelt für Messleistungen (Zählermiete)
Die Messeinrichtungen werden von der TIGAS gegen ein monatliches Entgelt (Zählermiete) gemäß den Bestimmungen der jeweils geltenden "Gas-Systemnutzungstarife-Verordnung, GSNT-VO" in der jeweils gültigen Fassung beigestellt, betrieben und geeicht. Die Größe der Messeinrichtung wird vom höchstmöglichen Erdgasverbrauch aller angeschlossenen Gasgeräte bestimmt.


Größe der Messeinrichtung
Zählermiete ohne USt.in EUR/Monat
Zählermiete inkl. 20 % USt.in EUR/Monat
G2,5 - 3/4"
0,90
1,08
G4 - 3/4"
0,90
1,08
G4 - 1"
1,00
1,20
G6 - 1"
1,30
1,56
G6 - 5/4"
1,40
1,68
G10
3,20
3,84
G16
3,20
3,84
G25
5,30
6,36
Das Entgelt für andere oder zusätzlich erforderliche Messgeräte beträgt monatlich 1,5 %
vom Wiederbeschaffungswert.

Für eine turnusmäßige Zählerablesung durch die TIGAS wird ein Ent­gelt von € 4,- pro Jahr zuzüglich 20 % Umsatzsteuer, für die monatliche Datenauslesung ein Betrag von monatlich € 8,- zuzüglich 20 % Umsatzsteuer verrechnet. Für eine auf Verlangen eines Marktteilnehmers durchgeführte Zählerablesung zu einem vom Ableseturnus abweichenden Termin gelangt ein Entgelt von € 45,-- zuzüglich 20% Umsatzsteuer zur Verrechnung.  Wird der Zähler im Auftrag der TIGAS vom Kun­den selbst abgelesen, gelangt dafür kein Entgelt zur Verrechnung.

3. Netzzutrittsentgelt
Durch das einmalig zu leistende Netzzutrittsentgelt werden dem Netzbetreiber alle Aufwendungen abgegolten, die mit der erstmaligen Herstellung eines Anschlusses an das Erdgasnetz oder der Abänderung eines Anschlusses infolge einer Erhöhung der Anschlussleistung eines Netzbenutzers unmittelbar verbunden sind.
Für eine Anschlussleistung bis 60 kW und eine Anschlusslänge bis zu 10 Meter auf dem zu erschließenden Grundstück beträgt das Netzzutrittsentgelt im Regelfall pauschal € 1.250,- zuzüglich Umsatzsteuer (€ 1.500,- inkl. USt).

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass das Netzzutrittsentgelt für die Errichtung des Erdgasanschlusses sowohl bei Neuobjekten als auch bei bestehenden Objekten im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Sonderausgabenbegünstigung absetzbar ist.

4. Netzbereitstellungsentgelt
Der Netzbetreiber verrechnet dem Netzbenutzer mit dem Netzbereitstellungsentgelt die Kosten des zur Ermöglichung des Anschlusses bereits durchgeführten und vorfinanzierten Ausbaus des Netzes, die nicht über Netzzutrittsentgelt und Netznutzungsentgelt abgegolten werden, im Ausmaß der vereinbarten Inanspruchnahme des Netzes. Die Höhe und die Verrechnung des Netzbereitstellungsentgeltes sind in der "Gas-Systemnutzungstarife-Verordnung, GSNT-VO in der jeweils gültigen Fassung bestimmt. Das Netzbereitstellungsentgelt wird nur für leistungsgemessene Anlagen (Großabnehmer) verrechnet und beträgt für die Netzebene 3 (bis 6 bar) € 5,- pro Kilowattstunde pro Stunde (kWh/h) zuzüglich Umsatzsteuer. Maßgebend für die Bestimmung des Netzbereitstellungsentgelts ist die vertraglich vereinbarte Höchstleistung pro Zählpunkt.

5. Verrechnungsbrennwert
Der Erdgasverbrauch wird vom Netzbetreiber in Kubikmeter (m3) gemessen und durch Multiplikation mit dem Verrechnungsbrennwert in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Der Verrechnungsbrennwert wird gemäß der "Gas-Systemnutzungstarife-Verordnung, GSNT-VO" in der jeweils gültigen Fassung ermittelt und in der Erdgasrechnung angeführt, wobei derzeit von einem Verrechnungsbrennwert von 11,21 kWh je Kubikmeter Erdgas im Normzustand ausgegangen wird.

Befindet sich der Erdgaszähler im Gebäude, so erfolgt die Umrechnung von Kubikmeter in Kilowattstunden bei einem üblichen Betriebsdruck von 22 mbar zu einem Verrechnungsbrennwert von 10,16 kWh/m3, wobei gegebenenfalls die Höhenlage noch entsprechend berücksichtigt wird.

6. Pauschalkostensätze für Dienstleistungen der TIGAS
Die Kosten für die Erstmontage der Messeinrichtung werden gemeinsam mit dem Netzzutrittsentgelt verrechnet.
Für jede weitere Zählermontage oder -demontage, für Zählerplombierung, Setzen einer Steckscheibe, Entfernen einer Plombe oder Steckscheibe sowie für eine Wiedereinschaltung wird pro Anfahrt ein Pauschalbetrag von € 45,- zuzüglich 20 % Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Für eine Einstellung sowie für eine Wiederaufnahme der Netzdienstleistung aufgrund einer Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung wird jeweils ein Pauschalbetrag von € 15,-, bei einer vom Netzbenutzer verlangten Durchführung außerhalb der Normalarbeitszeit jeweils ein Pauschalbetrag von € 45,- zuzüglich Umstatzsteuer verrechnet.
Die Kosten für die auf Verlangen des Netzbenutzers durchgeführte Nachprüfung einer Messeinrichtung der Größen G2,5 bis G16 betragen pauschal € 120,- zuzüglich 20 % Umsatzsteuer, für andere Messeinrichtungen werden die Kosten nach dem zurechenbaren Aufwand ermittelt. Die Kosten für die Nachprüfung einer Messeinrichtung trägt die TIGAS, falls die Abweichung die gesetzlichen Fehlergrenzen überschreitet. Anderenfalls hat der Netzbenutzer die Kosten zu tragen.

B.) Lieferentgelt
(Auszug aus dem Preisblatt für die Lieferung von Erdgas
der TIGAS-Erdgas Tirol GmbH, gültig ab 01.01.2012)

Die TIGAS-Erdgas Tirol GmbH (TIGAS) liefert dem Kunden im Verteilergebiet des Netzbetreibers TIGAS Erdgas nach Maßgabe der "Allgemeinen Lieferbedingungen der TIGAS-Erdgas Tirol GmbH" (ALB) in der jeweils gültigen Fassung. Voraussetzung für die Lieferung von Erdgas ist ein aufrechter Netzzugangsvertrag zwischen dem Kunden (Netzbenutzer) und der TIGAS als Netzbetreiber.

Energiepreis:
Der Energiepreis setzt sich aus dem Lieferentgelt und den auf die Erdgaslieferungen entfallenden Abgaben und Steuern zusammen. Er gilt nur für Erdgaslieferungen im Verteilergebiet des Netzbetreibers TIGAS.

Im Energiepreis nicht enthalten ist das Entgelt für die Systemnutzung, welches gemäß dem "Preisblatt für die Nutzung des Verteilernetzes der TIGAS-Erdgas Tirol GmbH" in der jeweils gültigen Fassung auf der Rechnung gesondert ausgewiesen und zusätzlich verrechnet wird.

Für Erdgaslieferungen werden auf das Lieferentgelt bis auf Widerruf Rabatte gewährt, die in der nachstehenden Tabelle in Spalte 3 angeführt sind.


 
1
2
3 = 1 abzügl. 2
4
5 = 3 und 4
6 = 5 plus 20 % USt.
Jahres-mengen-zonen
Lieferentgelt
Rabatt
Lieferentgelt rabattiert
Erdgas-abgabe
Energiepreis
Energiepreis
 
gemäß Preisblatt
auf das Lieferentgelt,
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
inkl. Erdgasabgabe
inkl. Erdgasabgabe
 
ohne USt.
ohne USt.
ohne USt.
 ohne USt.
ohne USt.
inkl. 20% USt.
in kWh/Jahr
in Cent/kWh
in Cent/kWh
in Cent/kWh
in Cent/kWh
in Cent/kWh
in Cent/kWh
0 bis 15.000
3,25
0,22
3,03
0,5888
3,6188
4,34256
15.001 bis 80.000
3,15
0,17
2,98
0,5888
3,5688
4,28256
über 80.000
3,05
0,12
2,93
0,5888
3,5188
4,22256
Der jeweilige Preis gilt für den innerhalb der betreffenden Jahresmengenzone liegenden Teil des Jahresverbrauches.

Der Erdgasverbrauch wird vom Netzbetreiber in Kubikmeter (m3) gemessen und durch Multiplikation mit dem Verrechnungsbrennwert in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Der Verrechnungsbrennwert wird gemäß der "Gas-Systemnutzungstarife-Verordnung, GSNT-VO" in der jeweils gültigen Fassung ermittelt und in der Erdgasrechnung angeführt, wobei ab 01.01.2012 von einem Verrechnungsbrennwert von 11,21 kWh je Kubikmeter Erdgas im Normzustand ausgegangen wird. Befindet sich der Erdgaszähler im Gebäude, so erfolgt die Umrechnung von Kubikmeter in Kilowattstunden bei einem üblichen Betriebsdruck von 22 mbar zu einem Verrechnungsbrennwert von 10,16 kWh/m3, wobei gegebenenfalls die Höhenlage noch entsprechend berücksichtigt wird.

C.) Information zum Erdgasgesamtpreis
(Netznutzungsentgelt und Lieferentgelt zuzüglich Abgaben und Steuern
der TIGAS-Erdgas Tirol GmbH, gültig ab 01.01.2012)

Im Folgenden ist zur Information der Erdgasgesamtpreis, der sich aus dem Netznutzungsentgelt gemäß dem "Preisblatt für die Nutzung des Verteilernetzes der TIGAS-Erdgas Tirol GmbH und dem Lieferentgelt zuzüglich der Abgaben und Steuern gemäß "Preisblatt für die Lieferung von Erdgas der TIGAS-Erdgas Tirol Gmbh" zusammensetzt, dargestellt.


Gesamtarbeitspreise:
1
2
3
4 = 2 und 3
5
6 = 4 und 5
7 = 6 plus 20 % USt.
Jahres-mengen-zonen
Netznutzungs-entgelt
Arbeitspreis
Lieferentgelt rabattiert
Gesamt-
arbeitspreis
rabattiert
Erdgas-abgabe
Gesamt-
arbeits
preis rabattiert
Gesamt-
arbeits
preis
rabattiert
 
 
 
 
 
inkl. Erdgasabgabe
inkl. Erdgasabgabe
 
ohne USt.
ohne USt.
ohne USt.
ohne USt.
ohne USt.
inkl. 20% USt.
in kWh/Jahr
in Cent/kWh
in Cent/kWh
in Cent/kWh
in Cent/kWh
in Cent/kWh
in Cent/kWh
bis 400.000 kWh/Jahr bzw. ohne Leistungsmessung
0 bis 15.000
1,9430
3,0300
4,9730
0,5888
5,56180
6,67416
15.001 - 80.000
1,7270
2,9800
4,7070
0,5888
5,29580
6,35496
über 80.000
1,6165
2,9300
4,5465
0,5888
5,13530
6,16236
von 400.000 kWh/Jahr bzw. mit Leistungsmessung
0 bis 15.000
1,2751
3,0300
4,3051
0,5888
4,89390
5,87268
15.001 - 80.000
1,2751
2,9800
4,2551
0,5888
4,84390
5,81268
über 80.000
1,2751
2,9300
4,2051
0,5888
4,79390
5,75268
Der jeweilige Preis gilt für den innerhalb der betreffenden Jahresmengenzone liegenden Teil des Jahresverbrauches.

Pauschale - Leistungspreis:
Gemäß dem "Preisblatt für die Nutzung des Verteilernetzes der TIGAS-Erdgas Tirol GmbH" wird bei Anlagen ohne Leistungsmessung (bis 400.000 kWh/a) zusätzlich zum Arbeitspreis je Zählpunkt eine Pauschale in Höhe von monatlich € 2,42 zuzüglich 20% Umsatzsteuer verrechnet, bei Anlagen mit einer Leistungsmessung( über 400.000 kWh/a) gelangt zusätzlich zum Arbeitspreis ein Leistungspreis in Höhe von jährlich 4,33 €/kWh/h zuzüglich 20% Umsatzsteuer zur Verrechnung.

Die Detailbestimmungen der Verrechnung des Leistungspreises ergeben sich aus § 5 der "Gas-Systemnutzungstarife-Verordnung in der jeweils gültigen Fassung.


Abrechnungsbeispiele:

Einfamilienhaus; Jahresverbrauch 20.000 kWh
 
Netznutzungsentgelt Arbeitspreis:
 
 
15.000
kWh x
1,9430
Ct/kWh =
291,45
5.000
kWh x
1,7270
Ct/kWh =
86,35
Netznutzungsentgelt Pauschale:
 
 
12 Monate x 2,42 €/m                                 =
29,04
Arbeitspreis Energie:
 
 
 
 
15.000
kWh x
3,03
Ct/kWh =
454,50
5.000
kWh x
2,98
Ct/kWh =
149,00
Erdgasabgabe:
 
 
 
 
20.000
kWh x
0,5888
Ct/kWh =
117,76
Entgelt für Messleistungen für Zähler G 2,5:
 
12 Monate x 0,90 €/m                                  =
10,80
 
 
 
 
1.138,90
+ 20 % Umsatzsteuer                                  =
    227,78
Jahresgesamtkosten für
 
 
 
Erdgas und Zählermiete
 
1.366,68
monatliche Abschlagszahlung (gerundet):
 
€ 114,-- inkl. USt., inkl. Erdgasabgabe
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wohnung; Jahresverbrauch 10.000 kWh
 
 
Netznutzungsentgelt Arbeitspreis:
 
 
10.000
kWh x
1,9430
Ct/kWh =
194,30
 
 
 
 
 
 
Netznutzungsentgelt Pauschale:
 
 
12 Monate x 2,42 €/m                                 =
29,04
Arbeitspreis Energie:
 
 
 
 
10.000
kWh x
3,03
Ct/kWh =
303,00
 
 
 
 
 
 
Erdgasabgabe:
 
 
 
 
10.000
kWh x
0,5888
Ct/kWh =
58,88
Entgelt für Messleistungen für Zähler G 2,5:
 
12 Monate x 0,90 €/m                                  =
10,80
 
 
 
 
596,02
+ 20 % Umsatzsteuer                                  =
119,20
Jahresgesamtkosten für
 
 
 
Erdgas und Zählermiete
 
715,22
monatliche Abschlagszahlung (gerundet):
 
€ 60,-- inkl. USt., inkl. Erdgasabgabe
 
 

Zu Vergleichszwecken sei darauf hingewiesen, dass 1 Liter Heizöl extraleicht ca. 1 m3 Erdgas entspricht. Für einen aussagekräftigen Vergleich der Heizkosten sind jedoch nicht nur die Brennstoffkosten, sondern die Gesamtkosten des Heizsystems heranzuziehen. Beispielsweise sind der hohe Wirkungsgrad bei Erdgas - insbesondere bei Einsatz der Brennwerttechnik - sowie andere Vorteile und Erleichterungen (z.B. niedrige Anlagenkosten, kein Brennstofflager, Raumersparnis, Umweltschonung, Komfort, niedrige Betriebs- und Wartungskosten etc.) zu berücksichtigen.


 

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