Für die Inanspruchnahme des Gasnetzes sowie die damit verbundenen Nebenleistungen werden von der Regulierungsbehörde Systemnutzungsentgelte verordnen. 

Durch das Netznutzungsentgelt werden dem Netzbetreiber die Kosten für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und den Betrieb des Netzsystems abgegolten. Das Netznutzungsentgelt wird von der Regulierungskommission verordnet und findet sich in der Systemnutzungsentgelte-Verordnung (SNE-V) wieder. 

Durch das Entgelt für Messleistungen werden dem Netzbetreiber jene Kosten abgegolten, die mit der Errichtung und dem Betrieb von Zähleinrichtungen, Eichung und Datenauslesung zusammenhängen.