Versorgung mit Wärme in Tirol und darüber hinaus - die TIGAS beliefert Kunden in ganz Österreich und Deutschland mit Gas.
Das Versorgungsgebiet der TIGAS umfasst 167 Gemeinden in Tirol. TIGAS lieferte im Jahr 2025 ca. 4 Mio Megawattstunden Gas über das ca. 4.000 Kilometer lange Gasnetz an mehr als 100.000 Tiroler Haushalte, Industrie- und Gewerbebetriebe sowie öffentliche Gebäude.
Das hochmoderne Gasnetz der TIGAS dient heute vor allem der Versorgung von Kunden mit Erdgas und Biogas und kann unter technischen und regulatorischen Voraussetzungen für den Transport und die Speicherung weiterer Gase wie Wasserstoff und synthetisches Gas genutzt werden. Durch die Umwandlung von erneuerbarem Strom in Gas (Power-to-Gas) plus die Produktion von Biogas kann das moderne, weit verzweigte Gasnetz der TIGAS als Transportsystem und Speicher für Energien aus erneuerbaren Quellen genutzt werden. Produzieren Wind und Sonne mehr Energie als das Stromnetz aufzunehmen vermag, kann mit dem überschüssig anfallenden Strom Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff aufgespalten werden. Der dabei gewonnene Wasserstoff kann direkt in das Gasnetz eingespeist oder in einem weiteren Verfahrensschritt in synthetisches Methan (CH4) umgewandelt werden.
Das Gasnetz stellt eine Infrastruktur für den Transport und die Speicherung von Gasen bereit. Die bestehende Infrastruktur kann zudem Anwendungen in den Bereichen Energie, Wärme und Mobilität miteinander verbinden und damit Anforderungen innerhalb des Energiesystems unterstützen.
Klarheit zum Jahreswechsel schaffen!
Nutzen Sie die Möglichkeit einer verbrauchsabhängigen Abrechnung zum 31. Dezember auf Basis der tatsächlich abgelesenen Zählerstände. Für Hausverwaltungen, die nachweislich dem Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) unterliegen, bieten wir damit eine transparente und nachvollziehbare Grundlage für die Verteilung der Kosten der Gasversorgung nach tatsächlichem Verbrauch.
Interesse?
Unser Service Center unterstützt Sie gerne bei Fragen und der Beantragung.
Tel. 0800 828 829
Email: sc@tigas.at
Aufgrund des Aufgabengebietes und der gesetzlichen Verpflichtungen besteht hinsichtlich der Betriebskostenabrechnung ein berechtigtes Interesse von Hausverwaltungen an einer Abrechnung gemäß Zählerstand zum 31.12.. Die Berücksichtigung deren Anliegen durch den Netzbetreiber ist im Sinne einer kundenorientierten Handhabung somit sachlich gerechtfertigt und unbedenklich hinsichtlich einer Gleichbehandlung dieser Kundengruppe.