An- und Abmeldung Gas
Rechnung und bezahlung
vertrag und persönliche daten
Wie kann ich meinen Gasanschluss bei TIGAS anmelden?
Sie können Ihren Gasanschluss entweder unter Angabe Ihrer Zählpunktbezeichnung sowie Ihrer persönlichen Daten über das TIGAS-Kundenportal anmelden oder Sie melden sich telefonisch oder per E-Mail bei unserem Kundenservice. Sie erhalten anschließend den Lieferantrag zur weiteren Verwendung. Die Belieferung mit Gas erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Erhalt des Lieferantrags.
Bitte beachten Sie, dass es keine rückwirkende Ab- oder Anmeldung gibt. Die Anmeldung wird erst nach Erhalt des unterzeichneten Lieferantrags durchgeführt.
Welche Daten werden für die Gasanmeldung benötigt?
Für die Gasanmeldung werden folgende Daten benötigt:
Persönliche Daten:
Angaben zur Verbrauchsstelle:
Was ist eine Zählpunktbezeichnung und wo finde ich diese?
Die Zählpunktbezeichnung ist eine 33-stellige Identifikationsnummer, die österreichweit eine eindeutige Zuordnung des Gasanschlusses ermöglicht.
Sie finden Ihre Zählpunktbezeichnung auf Ihren Vertragsunterlagen und Rechnungen. Alternativ kann Ihnen Ihr örtlicher Netzbetreiber die Zählpunktbezeichnung unter Angabe Ihrer Zählernummer mitteilen.
Die 33-stellige Zählpunktnummer beginnt mit "AT00 …". Sie ist nicht auf Ihrem Gaszähler zu finden.
Ist die Gasanmeldung bei TIGAS kostenpflichtig?
Muss der Gaszähler nach Ihrer Anmeldung erst in Betrieb genommen werden, werden Kosten in Höhe von 36,00 Euro in Rechnung gestellt. Sofern der Gasanschluss bereits aktiv ist, ist die Anmeldung kostenfrei.
Ich plane einen Umzug. Wann muss ich meinen Gasanschluss anmelden?
Bitte melden Sie sich frühzeitig, mindestens 14 Tage vor dem Einzug in Ihre neue Wohnung bei uns! Wir empfehlen die Anmeldung bis zu einem Monat im Voraus.
Bitte beachten Sie, dass es keine rückwirkende Ab- oder Anmeldung gibt. Die Anmeldung wird erst nach Erhalt des unterzeichneten Lieferantrags durchgeführt.
Muss ich meine Gasanmeldung persönlich veranlassen oder kann ich jemanden damit beauftragen?
Gerne können Ihre vollständigen Anmeldedaten von einer Person Ihres Vertrauens bekanntgegeben werden.
Die Zustellung des vorausgefüllten Lieferantrags erfolgt jedoch aufgrund vertraulicher Kundendaten ausschließlich an Sie persönlich und ist ebenfalls nur von Ihnen selbst zu unterzeichnen.
In meiner Wohnung funktioniert das Gas nicht. Was muss ich machen?
Damit der Gasanschluss wieder in Betrieb genommen werden kann, müssen Sie sich anmelden und einen Liefer- und einen Netzvertrag abschließen.
Sie können Ihren Gasanschluss entweder unter Angabe Ihrer Zählpunktbezeichnung sowie Ihrer persönlichen Daten über das TIGAS-Kundenportal anmelden oder Sie melden sich telefonisch oder per E-Mail bei unserem Kundenservice. Sie erhalten anschließend den Lieferantrag zur weiteren Verwendung. Die Belieferung mit Gas erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Erhalt des unterzeichneten Lieferantrags.
Bitte beachten Sie, dass es keine rückwirkende Ab- oder Anmeldung gibt. Die Anmeldung wird erst nach Erhalt des unterzeichneten Lieferantrags durchgeführt.
Sollte die Gasversorgung trotz der Inbetriebnahme des Zählers nicht funktionieren, wenden Sie sich bitte an einen Installateur.
Bitte beachten Sie, dass auch eine Störung die Ursache sein kann, warum die Gasversorgung nicht funktioniert. Bei Gasgeruch wählen Sie bitte umgehend die Gasnotrufnummer 128.
Wie lange dauert es, bis die Gasversorgung in meiner Wohnung wieder aktiv ist?
Als Netzbetreiber hat die TIGAS-Wärme Tirol GmbH offiziell zwei Werktage für die Wiederinbetriebnahme Zeit.
Wir sind jedoch bemüht, die Wiederinbetriebnahme zeitnah durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass an Wochenenden und Feiertagen keine Inbetriebnahmen erfolgen.
Kann ich einen Gasanschluss anmelden, obwohl sich meine Vormieterin bzw. mein Vormieter noch nicht abgemeldet hat?
Im Zuge Ihrer Anmeldung wird die vorherige Vertragspartnerin bzw. der vorherige Vertragspartner automatisch abgemeldet.
Wie kann ich meinen Gasanschluss abmelden?
Sie können Ihren Gasanschluss entweder online über das TIGAS-Kundenportal abmelden oder Sie geben uns folgende Daten für die Abmeldung schriftlich per E-Mail oder telefonisch bekannt:
Ich plane einen Umzug. Wann muss ich meinen Gasanschluss abmelden?
Bitte melden Sie sich frühzeitig und auf jeden Fall bevor Sie aus Ihrer alten Wohnung ausziehen bei uns! Wir empfehlen die Abmeldung bis zu einem Monat im Voraus.
Rückwirkende Abmeldungen sind nicht möglich.
Ich habe meinen Gasanschluss abgemeldet. Wird der Zähler sofort gesperrt?
Nach Ihrer Abmeldung hat der Netzbetreiber eine 14-tägige Frist, den Zähler zu sperren. Die Kosten für das verbrauchte Gas sind bis spätestens 14 Tage nach der Abmeldung von Ihnen zu tragen.
Ist die Gasabmeldung kostenpflichtig?
Für die Zählersperrung werden 36,00 Euro verrechnet.
Wird der Gasanschluss gesperrt, wenn ich mich abmelde und sich sofort ein neuer Kunde anmeldet?
Meldet sich eine neue Kundin/ein neuer Kunde an, bevor der Anschluss gesperrt wird, erfolgt ein nahtloser Übergang und die Aufwandspauschale entfällt. Anderenfalls wird die Wiederinbetriebnahme im Zuge der Anmeldung des neuen Vertragspartners veranlasst.
Ich würde gerne einen Lieferantenwechsel zu TIGAS machen. Was muss ich tun?
Unter Angabe der Zählpunktbezeichnung und Ihrer persönlichen Daten können Sie unter dem unten angeführten Link den Lieferantenwechsel zu TIGAS beauftragen.
Bitte beachten Sie, dass ein Lieferantenwechsel aufgrund österreichweit geltender Vorgaben lediglich unter Einhaltung gewisser Fristen in die Zukunft möglich ist, zudem hängt der tatsächliche Wechselstichtag von einer etwaig vorhandenen Vertragsbindung bei Ihrem derzeitigen Lieferanten ab.
Wird die Gasversorgung bei einem Lieferantenwechsel unterbrochen?
Bei einem Lieferantenwechsel bleibt die Gasversorgung in der Regel durchgehend aufrecht.
Geht die Kündigung von Ihrem Lieferanten aus, kümmern Sie sich bitte frühzeitig um einen neuen Gaslieferanten, damit die Gasversorgung nicht unterbrochen wird.
Bitte beachten Sie, dass es keine rückwirkende Anmeldung gibt. Diese wird erst nach Erhalt des unterzeichneten Lieferantrags durchgeführt.
Werde ich bei einem Lieferantenwechsel über den Zeitpunkt des Lieferbeginns informiert?
Bei einem bevorstehenden Lieferantenwechsel informieren wir Sie ca. zwei Wochen vor Lieferbeginn mit einem gesonderten Schreiben.
Der tatsächliche Lieferbeginn ist abhängig von einer etwaigen Vertragsbindung bei Ihrem derzeitigen Lieferanten bzw. von österreichweit einheitlichen Wechselfristen.
Was wird auf meiner Abrechnung verrechnet?
Die Gasrechnung setzt sich in der Regel aus den von uns verrechneten Energiepreisen, aus den vom Netzbetreiber verrechneten Netzkosten sowie gesetzlichen Abgaben, Steuern und Gebühren zusammen.
Wie setzt sich der Gesamtbetrag auf meiner Rechnung zusammen?
Zur Ermittlung des Gesamtbetrags werden Energie- und Netzkosten bzw. die gesetzlichen Abgaben, Steuern und Gebühren auf Basis des ermittelten Verbrauchs summiert. Anschließend werden die monatlich bezahlten Teilbeträge in Abzug gebracht und der Differenzbetrag ermittelt.
Wieso habe ich eine Gutschrift erhalten bzw. warum muss ich eine Nachzahlung leisten?
Übersteigt der auf Basis des ermittelten Verbrauchs berechnete Gesamtbetrag die Summe der monatlich geleisteten Teilbeträge resultiert daraus eine Nachzahlung. Im gegenteiligen Fall erhalten Sie eine Gutschrift.
Kann ich meine Rechnung elektronisch erhalten?
Die Rechnungen sind online im TIGAS-Kundenportal einsehbar. Haben Sie Online-Kommunikation gewählt, werden die Abrechnungen zusätzlich per E-Mail an Sie versendet.
Was kann ich tun, um eine Nachzahlung bei der nächsten Jahresverbrauchsrechnung zu vermeiden?
Sollten Sie eine unvorhergesehene Änderung Ihres Verbrauchs erwarten, können Sie Ihre monatlichen Teilbetragszahlungen erhöhen, um einer Nachzahlung entgegenzuwirken.
Hierfür können Sie uns gerne kontaktieren oder alternativ die Teilbeträge auch jederzeit selbstständig über unser TIGAS-Kundenportal abändern.
Als TIGAS-Kundin oder TIGAS-Kunde profitieren Sie unter anderem von einem umfassenden Energieberatungsangebot.
Wofür leiste ich monatliche Teilbetragszahlungen?
Die monatlichen Teilbetragszahlungen können als Vorauszahlung für die nächste Jahresverbrauchsabrechnung betrachtet werden. Die Teilbetragszahlungen werden mit dem Gesamtbetrag der Jahresverbrauchsabrechnung gegengerechnet. Die Differenz ergibt dann entweder ein Guthaben oder eine Nachzahlung.
Durch die monatlichen Teilzahlungen soll eine hohe Einmalzahlung am Ende der Abrechnungsperiode vermieden werden.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie Ihren Gasanschluss in den Wintermonaten anmelden und die Jahresabrechnung bereits im Frühjahr fällig sein empfehlen wir, einen höheren Teilbetrag anzugeben, da in den Wintermonaten mehr Gas als im Sommer verbraucht wird. Werden nur Heizmonate abgerechnet, fällt die Gasabrechnung dementsprechend hoch aus.
Wie werden meine monatlichen Teilbetragszahlungen berechnet?
Die Höhe Ihres monatlichen Teilbetrags orientiert sich am Gasverbrauch des zuletzt abgerechneten Zeitraums.
Bei einer Nachzahlung werden die Teilbetragszahlungen dementsprechend erhöht. Umgekehrt werden diese bei einem Guthaben reduziert.
Liegt noch kein tatsächlicher Jahresverbrauch vor, wird der Teilbetrag anhand von Erfahrungswerten (Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner, Größe der Wohnung/Haus) vorgeschrieben.
Warum wird die erste Teilbetragszahlung auf meiner Jahresverbrauchsabrechnung mitverrechnet?
Die Fälligkeit der Jahresabrechnung und jene des ersten Teilbetrages fällt fast immer auf denselben Tag.
Deshalb wird die erste Teilbetragszahlung gleich auf der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. Das erspart Ihnen zusätzlichen Aufwand und eventuelle Bankgebühren, sollten Sie beispielsweise mit Erlagschein zahlen.
Wann muss ich die monatlichen Teilbetragszahlungen einzahlen?
Die Teilbetragszahlungen sind immer zum 20. jeden Monats fällig. Sollte der 20. eines Monats auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, wird die Fälligkeit auf den nächsten Bankarbeitstag in die Zukunft verschoben.
Kann ich die Höhe der Teilbetragszahlungen ändern?
Ihr monatlicher Teilbetrag kann jederzeit selbstständig über das TIGAS-Kundenportal abgeändert werden. Alternativ können Sie uns gerne per E-Mail oder telefonisch kontaktieren.
Wie wird der abgerechnete Verbrauch ermittelt?
Ihr Verbrauch wird durch die jährliche Ablesung des Gaszählers ermittelt. Sie erhalten für die Ablesung eine Ablesekarte. Erhalten wir keinen Zählerstand für die Erstellung der Jahresabrechnung, wird der Verbrauch auf Basis früherer Verbrauchsdaten rechnerisch ermittelt.
Der rechnerisch ermittelte Zählerstand stimmt nicht mit dem tatsächlichen Stand überein. Was kann ich tun?
Sollten Sie eine Abrechnung mit einem rechnerisch ermittelten Zählerstand erhalten, welcher mit dem tatsächlichen Verbrauch nicht übereinstimmt, geben Sie bitte uns oder Ihrem Netzbetreiber den korrekten Zählerstand bekannt. Ihre Rechnung wird anschließend korrigiert.
Kann der Termin der jährlichen Ablesung und Abrechnung verschoben werden?
Der Termin für die Ablesung kann leider nicht verschoben werden. Wir sind als Netzbetreiber gesetzlich dazu verpflichtet, den Zähler spätestens alle drei Jahre selber abzulesen. Sind Sie bei der Zählerablesung durch einen unserer Mitarbeiter nicht vor Ort anzutreffen, hinterlassen wir die Kontaktdaten für eine individuelle Terminvereinbarung. Sollte keine Ablesung durch einen Mit-arbeiter geplant sein, werden Sie rechtzeitig schriftlich dazu aufgefordert, Ihren Zählerstand bekanntzugeben.
Kann ich meinen Zählerstand selbst bekanntgeben?
Sie können Ihren Zählerstand jederzeit über das TIGAS-Kundenportal, per E-Mail oder telefonisch bekanntgeben. Für die Zählerstandbekanntgabe zur Erstellung der Jahresabrechnung erhalten Sie rechtzeitig eine Ablesekarte per Post.
Warum habe ich eine Mahnung erhalten?
Rechnungen und monatliche Teilbetragszahlungen werden zu einem bestimmten Termin, welcher auf der Rechnung ersichtlich ist, fällig. Wird dieser Termin versäumt, senden wir Ihnen eine Zahlungserinnerung über den ausstehenden Betrag.
Sollte anschließend immer noch ein Betrag offen sein, wird von unserer Seite gemahnt. Für eine Mahnung fallen die vertraglich vereinbarten Mahnkosten an.
Wieso habe ich trotz vollständiger Zahlung eine Mahnung erhalten?
Es ist möglich, dass sich Ihre Zahlung und der Versand der Mahnung zeitlich überschnitten haben.
Kann ich meine Gasabrechnung in Raten begleichen?
Falls die Notwendigkeit besteht, können wir Ihnen zur Begleichung Ihrer offenen Verbrauchsabrechnung eine Bezahlung in Raten anbieten. Damit Ihr individueller Ratenplan erstellt werden kann, bitten wir um Kontaktaufnahme mit unserem Service Center unter Angabe Ihrer Kunden- und/oder Vertragskontonummer.
Wo finde ich meine Kundendaten?
Ihre Kundendaten finden Sie auf Ihren Vertragsunterlagen und Rechnungen.
Nach erfolgreicher Registrierung anhand Ihrer Kundendaten (Kunden- und Vertragskontonummer), finden Sie alle Informationen zu Ihrem Stromliefervertrag auch in unserem TIGAS-Kundenportal:
Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?
Gerne können Sie Ihre Daten im TIGAS-Kundenportal abändern oder uns die Änderung schriftlich unter Angabe Ihrer Kunden- und/oder Vertragskontonummer per E-Mail an sc@tigas.at mitteilen. Sollte sich Ihr Nachname aufgrund einer Heirat o.ä. geändert haben, bitten wir um zusätzliche Übermittlung eines entsprechenden Nachweisdokuments.
Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?
Sollte sich Ihre Bankverbindung ändern, können Sie diese bequem online in unserem TIGAS-Kundenportal aktualisieren.
Alternativ können Sie uns Ihre neue Bankverbindung auch schriftlich unter Angabe Ihrer Vertragskontonummer per E-Mail an sc@tigas.at bekanntgeben. Die Bekanntgabe Ihrer Bankverbindung ist telefonisch leider nicht möglich.
Wie sicher sind meine persönlichen Daten?
Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch TIGAS finden Sie in unserem Informationsblatt Datenschutz. Auf Anfrage senden wir Ihnen das Informationsblatt gerne zu.
Was ist eine Zählpunktbezeichnung und wo finde ich diese?
Die Zählpunktbezeichnung ist eine 33-stellige Identifikationsnummer, die österreichweit eine eindeutige Zuordnung des Gasanschlusses ermöglicht.
Sie finden Ihre Zählpunktbezeichnung auf Ihren Vertragsunterlagen und Rechnungen. Alternativ kann Ihnen Ihr örtlicher Netzbetreiber die Zählpunktbezeichnung unter Angabe Ihrer Zählernummer mitteilen.
Die 33-stellige Zählpunktnummer beginnt mit "AT00 …" und ist leider nicht auf Ihrem Gaszähler zu finden.
Wo finde ich die allgemeinen Lieferbedingungen?
Unsere allgemeinen Lieferbedingungen (ALB) sind Bestandteil der Vertragsunterlagen. Sie finden diese auch auf unserer Website.