TIGAS bietet im Vergleich zu anderen österreichischen Landesgasversorgern seit Jahren niedrige Energiepreise an und zählt auch beim Gasgesamtpreis zu den günstigsten Anbietern. Das attraktive Förderungsprogramm und die günstigen Anschlusspreise von TIGAS machen einen Umstieg auf Gas zusätzlich attraktiv.
Hinweis: Unsere Produkte TIGAS Best-comfort, TIGAS Best-bio 2022 und TIGAS Best-eco werden ausschließlich für Verbrauchsstellen im Verteilernetzgebiet der TIGAS-Erdgas Tirol GmbH angeboten.
Biogas und Erdgas werden hauptsächlich zum Heizen, Warmwasserbereiten und Kochen verwendet. Sie werden jedoch wegen ihrer herausragenden Eigenschaften auch z.B. für den Betrieb von Waschmaschinen, Wäschetrocknern, Bügelmaschinen, zu Beleuchtungszwecken und zur gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme (BHKW) sowie in Produktionsprozessen eingesetzt. Für all diese Anwendungen stehen moderne energiesparende Gasgeräte zur Verfügung.
Gas im ganzen Haushalt
Der Erdgas- und Biogaspreis setzt sich aus dem von der Energie-Control Austria festgelegten Netznutzungsentgelt gemäß dem „Preisblatt für die Nutzung des Verteilernetzes der TIGAS-Erdgas Tirol GmbH” und dem von TIGAS angebotenen Lieferentgelt entsprechend dem gewählten Produkt zusammen. Die Preisblätter der Tarifprodukte erhalten Sie bei TIGAS. Sie finden diese auch in unserem Downloadcenter im Abschnitt: „Preisblätter der Tarifprodukte".
Lieferentgelte
Die TIGAS-Erdgas Tirol GmbH (TIGAS) liefert dem Kunden im Verteilergebiet des Netzbetreibers TIGAS Erdgas oder Biogas nach Maßgabe der „Allgemeinen Lieferbedingungen der TIGAS-Erdgas Tirol GmbH” in der jeweils gültigen Fassung. Voraussetzung für die Lieferung von Gas ist ein aufrechter Netzzugangsvertrag zwischen dem Kunden (Netzbenutzer) und TIGAS als Netzbetreiber.
Energiepreis
Der Energiepreis setzt sich aus dem Lieferentgelt und den auf die Gaslieferungen entfallenden Abgaben und Steuern zusammen.
Systemnutzungsentgelte
Die TIGAS-Erdgas Tirol GmbH (TIGAS) stellt dem Kunden ihr Verteilernetz nach Maßgabe der „Allgemeinen Verteilernetzbedingungen der TIGAS-Erdgas Tirol GmbH” in der jeweils gültigen Fassung zur Verfügung. Ist TIGAS zugleich Gaslieferant, so gilt zudem das Preisblatt des jeweils gewählten Tarifproduktes in der jeweils gültigen Fassung.
1. Netznutzungsentgelt
Das Netznutzungsentgelt ist in der „Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung” (GSNE-VO) in der jeweils gültigen Fassung, festgesetzt. Durch das Netznutzungsentgelt werden dem Netzbetreiber von den Kunden die Kosten für Errichtung, Ausbau, Instandhaltung usw. des Versorgungsnetzes abgegolten. Die in der „Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung”, in der jeweils gültigen Fassung, festgelegten Tarife werden nach Netzbereichen und -ebenen unterschieden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier.
Die Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung (GSNE-VO) schreibt vor, dass die behördlich festgelegten Netznutzungstarife auf den Zeitraum eines Jahres bezogen sein müssen, daher erstreckt sich die gesetzlich geregelte Abrechnungsperiode über einen Zeitraum von 365 bzw. 366 Tagen. Die Jahresverbrauchsmenge wird im Regelfall durch eine Jahresablesung – durch den Netzbetreiber oder Selbstablesung durch den Kunden – ermittelt. Je nach Jahresverbrauch werden nach dem Tarifzonenmodell gemäß GSNE-VO die einzelnen Mengenzonen durchlaufen. Eine Darstellung dieser Methodik zur rechnerischen Verbrauchsabgrenzung und der Zonenaliquotierung anhand der standardisierten Lastprofile finden Sie hier.
2. Entgelt für Messleistungen (Zählermiete)
Die Messeinrichtungen werden von TIGAS gegen ein monatliches Entgelt (Zählermiete) gemäß den Bestimmungen des „Preisblattes für die Nutzung des Verteilernetzes der TIGAS-Erdgas Tirol GmbH" in der jeweils gültigen Fassung beigestellt, betrieben und geeicht. Die Größe der Messeinrichtung wird vom höchstmöglichen Erdgasverbrauch aller angeschlossenen Gasgeräte bestimmt. Das Preisblatt finden Sie in unserem Downloadcenter im Abschnitt: „Preisblätter für die Netzentgelte, Entgelte für Messleistungen und sonstige Leistungen”.
3. Netzzutrittsentgelt
Durch das einmalig zu leistende Netzzutrittsentgelt werden dem Netzbetreiber alle Aufwendungen abgegolten, die mit der erstmaligen Herstellung eines Anschlusses an das Gasnetz oder der Abänderung eines Anschlusses infolge einer Erhöhung der Anschlussleistung eines Netzbenutzers unmittelbar verbunden sind.
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass das Netzzutrittsentgelt für die Errichtung des Gasanschlusses sowohl bei Neuobjekten als auch bei bestehenden Objekten im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Sonderausgabenbegünstigung absetzbar ist.
4. Netzbereitstellungsentgelt
Der Netzbetreiber verrechnet dem Netzbenutzer mit dem Netzbereitstellungsentgelt die Kosten des zur Ermöglichung des Anschlusses bereits durchgeführten und vorfinanzierten Ausbaus des Netzes, die nicht über Netzzutrittsentgelt und Netznutzungsentgelt abgegolten werden, im Ausmaß der vereinbarten Inanspruchnahme des Netzes. Die Höhe und die Verrechnung des Netzbereitstellungsentgeltes sind in der „Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung”, GSNE-VO in der jeweils gültigen Fassung bestimmt. Das Netzbereitstellungsentgelt wird nur für leistungsgemessene Anlagen (Großabnehmer) verrechnet und beträgt für die Netzebene 3 (bis 6 bar) EUR 5,- pro Kilowattstunde pro Stunde (kWh/h) zuzüglich Umsatzsteuer. Maßgebend für die Bestimmung des Netzbereitstellungsentgelts ist die vertraglich vereinbarte Höchstleistung pro Zählpunkt.
5. Verrechnungsbrennwert (VBW)
Die Datenermittlung zur Abrechnung erfolgt nach den technischen Methoden der ÖVGW Richtlinie G O110. Der Gasverbrauch wird dabei vom Netzbetreiber gemessen und durch Multiplikation mit dem Verrechnungsbrennwert in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Der Verrechnungsbrennwert wird gemäß der „Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung”, GSNE-VO in der jeweils gültigen Fassung angewendet und in der Gasrechnung angeführt. Darüber hinaus sieht die GSNE-VO vor, dass der Verrechnungsbrennwert (VBW) durch die Regulierungsbehörde mittels Verordnungen im Sinne des § 70 GWG 2011 angepasst werden kann.
Information zum Gasgesamtpreis
1. Bestandteile des Gasgesamtpreises
I. Netznutzungsentgelt gemäß „Preisblatt für die Nutzung des Verteilernetzes der TIGAS-Erdgas Tirol GmbH”
II. Lieferentgelt gemäß Preisblatt für das jeweilig gewählte Tarifprodukt
III. Abgaben und Steuern
2. Pauschale – Leistungspreis
Gemäß dem „Preisblatt für die Nutzung des Verteilernetzes der TIGAS-Erdgas Tirol GmbH” wird bei Anlagen ohne Leistungsmessung (unter 400.000 kWh/a) zusätzlich zum Arbeitspreis je Zählpunkt eine Pauschale verrechnet, bei Anlagen mit einer Leistungsmessung (ab 400.000 kWh/a) gelangt zusätzlich zum Arbeitspreis ein Leistungspreis zur Verrechnung.
Die Detailbestimmungen der Verrechnung des Leistungspreises ergeben sich aus der „Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung” (GSNE-VO) in der jeweils gültigen Fassung.
3. Beispiele für eine Abrechnung
In unserem Downloadcenter haben wir für Sie in der „Erdgas und Biogas Kurzinformation” ein Beispiele für Gasabrechnungen mit dem Tarifprodukt „TIGAS Best-comfort" bereitgestellt:
Erläuterung zur Ihrer Gasrechnung
Produkte für Bestandskunden
TIGAS Best-Flex (bis 31.12.2021)
Das Lieferentgelt (Energiepreis) des Produktes „TIGAS Best-Flex“ wird monatlich auf Basis von Börsenpreisen und der unten angeführten Preisformel berechnet. Dadurch werden Änderungen des Preisniveaus auf den Erdgasmärkten zeitnah an unsere Kunden weitergegeben. Zudem wird das Preisrisiko durch eine Deckelung der Höhe des Lieferentgelts begrenzt. Im Lieferentgelt sind keine auf die Erdgaslieferungen entfallenden Abgaben (z.B. Erdgasabgabe, Gebrauchsabgabe) sowie keine Systemnutzungsentgelte (Netznutzungsentgelt, Entgelt für Messleistungen, Entgelt für Datenauslesung etc.) enthalten.
PREISBERECHNUNG TIGAS BEST-FLEX
LIEFERENTGELT (IN CT/KWH) = (BÖRSENPREIS (IN EURO/MWH) + 3,00) / 10
Börsenpreis: Mittelwert aller Settlementpreise des Produktes THE Natural Gas Month Future (= Großhandelspreis für Erdgaslieferungen im Liefermonat in Euro/MWh) für den Belieferungsmonat innerhalb des Betrachungszeitraumes. Der Betrachtungszeitraum erstreckt sich vom 15. des Vorvormonats bis zum 14. des Vormonats. Die aktuellen und historischen Notierungen des THE Natural Gas Month Future sind auf der Internetseite von Powernext unter www.powernext.com abrufbar.
Berechnungsbeispiel: Der Börsenpreis für Jänner 2022 wird aus dem Mittelwert aller Settlementpreise vom 15.11.2021 bis zum 14.12.2021 gebildet.
Das Lieferentgelt ist mit dem Arbeitspreis der Jahresmengenzone über 80.000 kWh des Lieferentgelts gemäß dem „Preisblatt TIGAS Best-Comfort“ der TIGAS-Erdgas Tirol GmbH in der jeweils gültigen Fassung nach oben begrenzt.
LIEFERENTGELT TIGAS BEST-FLEX
Lieferzeitraum Arbeitspreis (netto in Ct/kWh)
01.08.2022-31.08.2022 4,7181 Ct/kWh
01.07.2022-31.07.2022 4,7181 Ct/kWh
01.06.2022-30.06.2022 2,9400 Ct/kWh
01.05.2022-31.05.2022 2,9400 Ct/kWh
01.04.2022-30.04.2022 2,9400 Ct/kWh
01.03.2022-31.03.2022 2,9400 Ct/kWh
01.02.2022-28.02.2022 2,9400 Ct/kWh
Es gelten die "Allgemeinen Lieferbedingungen für die Lieferung von Erdgas durch die TIGAS-Erdgas Tirol GmbH" für die Belieferung mit dem Produkt TIGAS Best-Flex.