Unsere Allgemeinen Lieferbedingungen (ALB) haben sich geändert. Nachfolgend finden Sie ergänzend zum persönlichen Schreiben weiterführende Informationen zu den wesentlichen Änderungen der neuen ALB.
Die wesentliche Änderung betrifft die künftigen Entgeltanpassungen für Konsumentinnen und Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes laut Punkt VII. der ALB; zukünftig erfolgen Entgeltanpassungen regelmäßig und einmal pro Jahr, jeweils mit Wirkung zum 01. Juli. Das Ausmaß der Preiserhöhung oder Preissenkung ist dabei an einen Index gebunden, der aus der Entwicklung der Settlementpreise (Großhandelspreise) an der Erdgashandelsbörse European Energy Exchange abgeleitet wird. Die Großhandelspreise und deren Entwicklung sind öffentlich zugänglich und durch TIGAS nicht beeinflussbar. (Detailinformationen zur Entgeltanpassung finden Sie unter dem weiterführenden Link www.tigas.at/entgeltanpassung.
Bei Einführung neuer, bei Wegfall oder bei Änderung bestehender Steuern, Abgaben, Gebühren, Beiträge, Zuschläge oder Förderverpflichtungen im Zusammenhang mit der Lieferung von Erdgas ändert sich das Lieferentgelt entsprechend.
Die Widerspruchsfrist der Kundinnen und Kunden gegen Entgeltanpassungen wurde mit der gegenständlichen Änderung der ALB auf einen Monat verlängert. Sofern Sie als KundIn gegen die Entgeltanpassung einen schriftlichen Widerspruch einlegen, endet das Vertragsverhältnis zum Monatsletzten drei Monate nach Erhalt des Verständigungsschreibens über die Entgeltanpassung. Bis dahin werden Sie zu den zuletzt vereinbarten Preisen beliefert.
Auch in Punkt XXII. wurde die Widerspruchsfrist der Kundinnen und Kunden gegen Änderungen der ALB auf einen Monat verlängert. Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten wurden überdies die Voraussetzungen für künftige Anpassungen der ALB neu definiert. Zudem wurde klargestellt, dass TIGAS die geschuldete Hauptleistung (Lieferung von Erdgas) und die im Liefervertrag vereinbarten Regelungen zu Laufzeit und Beendigung des Liefervertrages nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Konsumentin / des Konsumenten oder zur Umsetzung zwingender gesetzlicher Vorgaben ändern kann.
Weiters wurden in den ALB die Punkte I. Vertragsgegenstand, II. Begriffsbestimmungen, III. Art und Umfang der Lieferung, IV. Verwendung des Erdgases, VI. Lieferentgelt/Produktvoraussetzungen, IX. Teilbetragsvorschreibungen, X. Zahlung/Verzug/Mahnung, XI. Vorauszahlung/Sicherheitsleistung, XII. Mess-/Berechnungsfehler, XIII. Vertragsstrafe, XV. Liefervertrag/Vertragsdauer/Rücktritt, XVII. Teilunwirksamkeit, XVII. Aussetzung der Vertragsabwicklung, XIX. Ordentliche Kündigung, XX. Kündigung aus wichtigem Grund, XXI. Bilanzgruppe, XXII. Änderung der Allgemeinen Lieferbedingungen und XXIII. Haftung klarer und damit kundenfreundlicher formuliert.
Unterhalb haben Sie Zugriff auf die ALB 2015 und die ALB 2022 sowie auf eine ausführliche Textgegenüberstellung, woraus die geänderten Abschnitte in den ALB gut nachvollziehbar ersichtlich sind.