Ab 01. Jänner 2025 geht aufgrund des Nationalen Emissisionszertifikatehandelsgesetzes die Pflicht zur Zahlung und Verrechnung der gesetzlichen CO2-Steuer gemäß den gesetzlichen Vorgaben vom Gasnetzbetreiber auf den Gasversorger über. Für Kundinnen und Kunden ändert sich dadurch grundsätzlich nichts. 

Detailinformationen zur CO2-Bepreisung:

  • Die CO₂-Bepreisung in Österreich basiert auf dem Nationalen Emissionszertifikatehandelsgesetz (NEHG) 2022. Dieses Gesetz sieht seit der Einführung im Oktober 2022 zumindest bis 2025 eine gesetzlich festgelegte Höhe der Abgabe vor. Für 2025 ist eine Erhöhung von bisher 45 Euro pro Tonne ausgestoßenem CO2 auf 55 Euro verankert. 

  • Es ist zu beachten, dass die CO₂-Bepreisung als dynamisches Instrument ausgestaltet ist, das an politische und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst werden kann. Für Großunternehmen existiert bereits ein marktgetriebener Zertifikatshandel zur Preisbildung. Ob alle übrigen Emissionen auch bereits ab dem Jahr 2026 über den Handelsplatz abgewickelt werden oder die Übergangsfrist mit gesetzlich festgelegten Preisen verlängert wird, steht noch nicht fest. 

Ab 01. Jänner 2025 liegt der CO2-Preis pro Tonne ausgestoßenem CO2 bei 55 Euro.

Ab 01. Jänner 2026 bleibt der CO2-Preis pro Tonne unverändert, es ändern sich lediglich der Umrechnungsfaktor sowie der heizwertbezogene Emissionsfaktor. Für einen durchschnittlichen Haushalt ergeben sich dadurch im Vergleich zum Vorjahr Mehrkosten von ca. 2 Euro (brutto) im Jahr. 

Antworten auf häufig gestellte Fragen:

Mit der Einführung der ökosozialen Steuerreform 2022 wurde die Bepreisung von Kohlenstoffdioxidemissionen beschlossen. Über diese CO2-Steuer soll fossile Energie in Österreich verteuert und so ein Anreiz geschaffen werden, durch Energiesparen oder den Einsatz erneuerbarer Energien weniger CO2 auszustoßen.

Berechnung CO2-Bepreisung für das Jahr 2025:
Die CO2-Emissionen werden anhand folgender vom BMF veröffentlichter Standardwerte berechnet: 

  • Umrechnungsfaktor: 3248 GJ/GWh (groß) 
  • Heizwertbezogener Emissionsfaktor: 0,0556 t CO2/GJ

Unter Berücksichtigung des Zertifikatspreises für das Jahr 2025 von 55 Euro/t CO2 ergibt sich somit ab 01. Jänner 2025 eine CO2-Bepreisung in Höhe von 0,9932 Cent/kWh (netto).

Berechnung CO2-Bepreisung für das Jahr 2026:
Die CO2-Emissionen werden anhand folgender vom BMF veröffentlichter Standardwerte berechnet: 

  • Umrechnungsfaktor: 3250 GJ/GWh (groß)
  • Heizwertbezogener Emissionsfaktor: 0,0562 t CO2/GJ

Unter Berücksichtigung des Zertifikatspreises für das Jahr 2026 von 55 Euro/t CO2 ergibt sich somit ab 01. Jänner 2026 eine CO2-Bepreisung in Höhe von 1,0046 Cent/kWh (netto). 


Da der CO2-Fixpreis für 2026 im NEHG mit 55 Euro pro Tonne CO₂ festgelegt ist, sich aber der Umrechnungsfaktor sowie der heizwertbezogene Emissionsfaktor ändern, ergibt sich eine jährliche CO2-Bepreisung in Höhe von 1,0046 Cent pro Kilowattstunde (netto).

Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch eines Haushaltes von 15.000 kWh ergeben sich dadurch Kosten von rund 181 Euro pro Jahr (inkl. USt) bzw. rund 15,10 Euro im Monat. Auf die Höhe der CO2-Bepreisung haben die Energielieferanten keinen Einfluss, diese wird vom Gesetzgeber festgesetzt.

Für einen Durchschnittshaushaltskunden mit einem jährlichen Gasverbrauch von 15.000 kWh bedeutet die Änderung der CO2-Bepreisung eine Erhöhung der Kosten von ca. 0,17 Euro (brutto) monatlich bzw. 2,05 Euro im Jahr. 

Mit einem CO2-Preis von 55 Euro pro Tonne liegt Österreich im mittleren Bereich im Vergleich zu andern EU-Ländern.